News vom 03.06.2014

 

Verbraucher zahlen bei vorzeitiger Rückzahlung von Baufinanzierungen 50 % mehr Strafe an Banken als im Jahr 2004.

 

Wer ein Festdarlehen in Höhe von 100.000 Euro mit zehn Jahren Zinsbindung nach der Hälfte der Zeit vorzeitig ablösen will, hat seiner Bank knapp 7.000 Euro mehr Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen als vor zehn Jahren. Wurden im Jahr 2004 noch 10.152 Euro ermittelt, würde es heute den Verbraucher bei gleichen Eckdaten 17.001 Euro kosten, das Darlehen vorzeitig zu tilgen. Bei einer üblichen anfänglichen Tilgung von 1% p.a. sind es immer noch 15.555 Euro. Die Berechnungsweise ist angelehnt an die aktuelle Berechnung einer Sparkasse.

 

Vorfälligkeitsentschädigung in Europa im Vergleich 2004 mit Entwicklung in Deutschland 2014.

 

Daran hat sich bis heute nichts geändert, im Gegenteil: Banken lassen sich die an sich sinnvolle Festzinsbindung für Verbraucher teuer entschädigen. Forderungen der Banken von 40.000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung und mehr sind in Deutschland bei privaten Haushalten aber keine Seltenheit. Und dies, obwohl der tatsächliche Schaden für die Banken in der Regel deutlich geringer ist.

 

 

Erläuterungen zur Berechnung:

 

Die Berechnung ist angelehnt an das Beispiel der Studie im Jahr 2004: Zugrunde gelegt wurde der Darlehensabschluss eines Festdarlehens – also ohne Tilgung - mit Vertragsschluss und Auszahlung am 31.01.2009, 10 Jahre Zinsbindung, 4,63% p.a. Sollzinssatz, Ablösung nach       5 Jahren zum 31.01.2014. Zugrunde gelegt wurde dabei ein durchschnittlicher Marktzins von

4,73% p.a. SUD118 der Deutschen Bundesbank, heruntergerechnet auf einen Sollzinssatz von 4,63% p.a. sowie Geldmarktzinssätze und Hypothekenpfandbriefe der Deutschen Bundesbank zum 31.01.2014 bei 0,06% p.a. Risikokostenersparnis, 36 Euro p.a. ersparte Verwaltungskosten und 250 Euro für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Der Fall und die Parameter bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sind angelehnt an eine aktuelle Berechnung einer Sparkasse.

 

Geht man von einer üblichen anfänglichen Tilgung von einem Prozent aus, belaufen sich die Kosten pro 100.000 Euro anfänglicher Darlehenssumme danach auf 15.555 Euro Vorfälligkeits-entschädigung.

 

 

Der Beispielfall lautete in der Studie aus dem Jahr 2004 folgendermaßen:

 

„Ein Verbraucher nimmt am 1. Februar 1998 einen Hypothekenkredit über 100.000 €, mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem festen Nominalzinssatz von 6,0% per annum auf. Der Kreditnehmer hat fortan monatliche Raten in Höhe von 500 € jeweils zum 1. des Monats zu leisten. Dieser Betrag ist so gewählt, dass mit ihm die anfallenden Zinsen gedeckt sind, das ausstehende Restkapital jedoch bis zum Laufzeitende bei konstant 100.000 € verbleibt. Genau fünf Jahre später möchte der Verbraucher den ausstehenden Darlehensbetrag – immer noch 100.000 € zurückzahlen. Die vertragliche Restlaufzeit beträgt zu diesem Zeitpunkt noch weitere fünf Jahre, bis zum 1. Februar 2008. 8 Die Fragestellung der Untersuchungen lautete, welchen Betrag der Verbraucher am 1. Februar 2003 für die vorzeitige Beendigung des Hypotheken-kredites bei einer Festzinsvereinbarung an den Darlehensgeber zu leisten hat.“