Rechtsberatung – den Schwächeren helfen, die Banken verändern

Verbraucher und kleinere Unternehmen sind Banken und Versicherungen gegenüber im Nachteil. Sie verfügen nicht über genügend Wissen bei Vertragsschluss, verstehen nicht, dass die Beratung oft nicht in ihrem Sinn erfolgt, sondern allein dem Verkauf von Produkten dient, und sie sind ihnen in einer Notsituation oft ausgeliefert.

 

Daher sind Verbraucher und kleinere Unternehmen besonders auf unabhängigen Rat von außen angewiesen, vor Vertragsschluss und bei Schwierigkeiten während der Verträge. Spezialisiert auf rechtliche Fragen zum Thema Bankrecht und Finanzdienstleistungen - Geldanlage, Altersvorsorge, Zahlungsverkehr, Darlehen, Versicherungen - ist mein Anliegen, die meist schwächere Seite der Verbraucher und kleineren Unternehmen zu unterstützen und zu ihrem Recht gegenüber Banken und Finanzdienstleistern zu verhelfen.

 

Dabei ist das Ziel nicht nur, Einzelfälle schnell und zur Zufriedenheit der Mandanten zu lösen, sondern auch strukturelle Schwächen aufzudecken und langfristige rechtliche und politische Lösungen für alle die zu finden, die den Weg zu einem Rechtsanwalt scheuen oder sich nicht leisten können. Ziel ist es dabei, sowohl für Verbraucher und Unternehmer als auch für die Anbieter von Finanzdienstleistungen zu einer nachhaltigen und tragfähigen Lösung zu kommen.

 

Die langjährige Expertise zeichnet sich durch zahlreiche Veröffentlichungen im Bereich Bankrecht, als Sachverständiger von Fachausschüssen des Bundestages, als Experte und Referent für Berater der Verbraucherzentralen und als Mitherausgeber der Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR) aus.