Aktuelles

Presse, Radio- und Fernsehsendungen zu aktuellen Themen mit Beiträgen von Achim Tiffe. Siehe dazu auch:

 

 

06. September 2016 NDR Info

 

Was tun bei einer Erhöhung der Kontogebühren? "Banken dürfen bei einem Girokonto die Gebühr in den meisten Fällen einseitig anpassen," sagt Achim Tiffe. "Der Kunde kann natürlich widersprechen." Dann aber droht die Kündigung durch die Bank oder Sparkasse. Konditionen stattdessen individuell auszuhandeln, sei dagegen Wunschdenken, denn Bankmitarbeiter hätten im standardisierten Kundengeschäft kaum Gestaltungsspielraum, so Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte. => Link

 

29. Juli 2016 Wirtschaftswoche

 

„Zahlreiche Banken sind auch bei Neuverträgen von der gesetzlichen Musterklausel abgewichen und haben unverständliche Formulierungen verwendet“, sagt Achim Tiffe. Mithin sind auch neuere Darlehensverträge, die seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, oft widerrufbar, erklärt Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte => Link

 

21. Juli 2016 Hamburger Abendblatt

 

"Wer in den letzten zwölf Monaten einen Makler für den Kauf einer Immobilie eingeschaltet hat und Provisionen zahlen musste, sollte den Maklervertrag und die darin enthaltene Widerrufs­belehrung überprüfen lassen", rät Tiffe im Hamburger Abendblatt. Dies zeigen zwei Urteile des BGH, bei denen der Maklervertrag im Internet bzw. per Telefon zustande gekommen sind. Die Maklerverträge waren widerrufbar, die Maklercourtage musste nicht bezahlt werden, so Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte => Link

 

21. April 2016 Deutsche Anwaltauskunft Magazin

 

Darf die Bausparkasse einen alten Bausparvertrag kündigen? „Ist die Zuteilungsreife noch nicht erreicht, darf der Bausparvertrag auf keinen Fall gekündigt werden. Und auch wenn die Bausparsumme noch nicht erreicht, ist eine Kündigung durch die Bausparkasse eigentlich ausgeschlossen“, erklärt der Rechtsanwalt Achim Tiffe von der Sozietät Juest + Oprecht. => Link.

 

30. Januar 2016 Spiegel

 

Schuldenfrust dank Eigenheim - über die Risiken und Nachteile von Bauspardarlehen. "Das heißt im Klartext, dass der Bausparer über Jahre hinweg auf sein volles Darlehen Zinsen bezahlen muss - die natürlich viel höher sind als die, mit denen sein Bausparguthaben verzinst wird", so der Hamburger Rechtsanwalt Achim Tiffe im Spiegel => Link.

 

13. Dezember 2015 €uro am Sonntag

 

"Experten wie Achim Tiffe halten das Geschäftsmodell der Bausparkassen für überholt. Baufinanzierungen würden auch ohne sie funktionieren, sagte der Rechtsanwalt und Sachverständige des Finanzausschusses beim Deutschen Bundestag zu €uro am Sonntag. "Die Idee, über lange Jahre gezielt für eine Immobilie zu sparen, passt nicht mehr in die heutige Zeit." Entscheidungen zum Immobilienkauf würden viel spontaner gefasst. Die Leute wollten in dieser Situation ein Darlehen abbezahlen und kein Geld in einem Bausparvertrag ansparen." => Link.

 

23. November 2015 Handelsblatt

 

Anlässlich des Gesetzentwurfs zum Bausparkassengesetz wird das Geschäft der Bausparkassen zunehmend in Zweifel gezogen. Während klassische Bauspardarlehen kaum noch nachgefragt werden, liegt das Hauptgeschäft der Bausparkassen inzwischen bei problematischen Bausparsofortfinanzierungen.
Für notwendig hält der Hamburger Verbraucherschutzexperte Achim Tiffe die Bausparkassen daher nicht mehr: „Die Immobilienfinanzierung funktioniert auch ohne sie.“ => Link.

 

24. September 2015 Focus


Zur Kritik an Bausparsofortfinanzierungen: In den meisten Fällen, sagt Tiffe, sei ein traditionelles Darlehen sinnvoller, das vom ersten Tag an getilgt werde. „Wenn man einen Kredit will, schließt man keinen Sparvertrag ab“, gibt er zu bedenken. => Link.

 

04. August 2015 Hamburger Abendblatt

 

"Viele Verträge wurden den Kunden auch als Sparverträge schmackhaft gemacht", sagt der Hamburger Anwalt Achim Tiffe. "Denn wenn das Darlehen nicht beansprucht wurde, gab es noch einen Extrabonus." Eine Kündigung durch die Bausparkasse kommt nach seiner Ansicht nur in Betracht, wenn die Sparbeiträge die Bausparsumme erreicht haben. Die Bausparkassen kündigen dagegen meist mit dem Verweis, dass eine Zuteilung des Darlehens schon vor zehn Jahren möglich gewesen sei." => Link.

 

25. Juni 2015 Stuttgarter Nachrichten

 

Der Hamburger Anwalt und Finanzexperte Achim Tiffe rät Bausparern, deren Vertrag gekündigt wurde, nicht untätig zu bleiben. „Die meisten Kündigungen der Bausparverträge durch die Bausparkassen sind voraussichtlich unwirksam“, sagte Tiffe. Verbraucher sollten der Kündigung daher vorsorglich widersprechen und erklären, dass sie auch keinen Verrechnungsscheck akzeptierten, so Achim Tiffe => Link.

 

19. Juni 2015 RP-Online

Die Situation für Verbraucher ist weiterhin schlecht, wenn sie wegen Umzug oder Trennung ihre Immobilie verkaufen und die Darlehen vorzeitig zurückzahlen müssen. Banken fordern oft hohe Vorfälligkeitsentschädigungen. Weil Verbraucher ihre Rechte selten kennen und der Ablauf bei vorzeitiger Rückzahlung sehr intransparent ist, sollten sich Verbraucher "sechs Monate vor dem Verkauf der Immobilie beraten lassen", empfiehlt Achim Tiffe => Link.

 

29. April 2015 Stuttgarter Nachrichten

 

Die Erwartungen der Verbrauchern an Schlichtungsstellen sind oft zu hoch: „In strittigen Fällen verlässt die Schlichtungsstellen häufig der Mut.“ Außerdem dürften die Verbraucher nicht vergessen: „Der Ombudsmann wird von der anderen Seite finanziert, also von Banken und Versicherungen.“ Er stehe
daher nicht unbedingt auf Seite der Kunden mit ihren Beschwerden. Trotzdem leisten Schlichtungsstellen einen sinnvollen Beitrag, so Achim Tiffe => Link.

 

30. März 2015 NDR

 

In Zeiten niedriger Zinsen locken viele Anbieter mit vermeintlich sicheren Geldanlagen und attraktiven Ausschüttungen. Doch bergen Kapitalanlagen und andere Sparformen mit hohen Renditeversprechen oft sehr hohe Risiken. Auch Immobilienkäufe können riskant sein, zum Beispiel wenn bei der Anschlussfinanzierung die Zinsen empfindlich steigen sollten, so Achim Tiffe im NDR am 30. März 2015.

 

01. März 2015 Impulse

 

Die Bank gewinnt - nicht immer. Wollen Kunden Darlehen vorzeitig zurückzahlen, verhängen Kreditinsitute oft drastische Vertragsstrafen. Dies betrifft nicht nur Verbraucher, sondern auch Eigentümer von Gewerbe-immobilien. Nicht jeder Betrag sollte von Verbrauchern und Unternehmern ohne Überprüfung und vorherige rechtliche Beratung an die Bank gezahlt werden, so Achim Tiffe in der Zeitschrift Impulse März 2015, S. 62 ff.

 

12. Februar 2015 Stuttgarter Nachrichten

 

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass gebildete Bewertungsreserven Verbraucher nicht zusätzlich ausgezahlt werden müssen. "Der Hamburger Anwalt und Experte für Finanzmarktthemen, Achim Tiffe, nannte das Urteil einen „Pyrrhussieg“ für die Versicherungsbranche: „Vordergründig können die Versicherer aufatmen...“ Langfristig gereiche der Branche das Urteil aber zu ihrem Nachteil. „Das öffentliche Ansehen des Anlageproduktes Lebens-versicherung wird sich weiter verschlechtern, das Vertrauen der Kunden wird weiter abnehmen“, prognostiziert Tiffe." => Link

 

17. Januar 2015 Weser Kurier

 

Ein Ausstieg aus der Baufinanierung kann teuer werden, denn die Kredit-institute berechnen hohe Vorfälligkeitsentschädigungen. „Wer seinen Kredit-vertrag zwischen 2002 und 2010 geschlossen hat, sollte die Belehrung des Widerrufrechts prüfen lassen“, rät Achim Tiffe. Denn diese Verträge haben oft Fehler bei der Widerrufsbelehrung. In diesem Fall kommen Kunden ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus ihrer Baufinanzierung, so Achim Tiffe. => Link

 

12. Dezember 2014 Capital

 

Ohne Vertragsstrafe raus aus dem Kredit: Wollen Verbraucher vorzeitig ihr Immobiliendarlehen zurückzahlen oder Forward-Darlehen nicht abnehmen, kassieren Banken hohe Vertragsstrafen. Durch ihre Berechnungsmethode "blähen die Banken ihren Schaden massiv auf." Oft sind die Abrechnungen auch nicht korrekt. "Banken müssen [aber] bei der Berechnung des Zinsverlustes unterstellen, dass Kunden solche Sondertilgungsrechte voll ausschöpfen," so Achim Tiffe. => Link

 

07. November 2014 Generalanzeiger Bonn

 

Der Hamburger Anwalt und Experte für Finanzmarktprodukte, Achim Tiffe, erklärte im Gespräch mit dem GA: "Die Verbraucher werden durch Bearbeitungsentgelte bei Immobiliardarlehen und Bauspardarlehen in der gleichen Form benachteiligt wie bei Verbraucherdarlehen." Tiffe bereitet Klagen in der Sache gegen Banken vor. Er geht davon aus: "Das BGH-Urteil muss von den untergeordneten Gerichten und den Ombudsleuten beachtet werden."

Urteil des Bundesgerichtshofs: Rückzahlung für Häuslebauer | GA-Bonn - Lesen Sie mehr auf:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/wirtschaft/rueckzahlung-fuer-haeuslebauer-article1491468.html#plx2105022364

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Verjährung von Bearbeitungs-gebühren: "Die Verbraucher werden durch Bearbeitungsentgelte bei Immobiliardarlehen und Bauspardarlehen in gleicher Form benachteiligt." Auch handelt es sich dabei um Verbraucherdarlehen im Sinne von § 491 BGB. Die aktuellen Urteile des BGH sind daher auf diese Form von Verbraucherdarlehen übertragbar, so Achim Tiffe im Interview mit dem Generalanzeiger. => Link

 

10. September 2014 Morgenmagazin / ARD

 

Achim Tiffe im Interview im ARD-Morgenmagazin über das Verhalten der Banken bei Widerruf von Immobiliardarlehen zu einem Fall der ING DiBa und einer Klagewelle aufgrund von Formfehlern der Banken. Das geht auch anders: "Einige Banken geben sehr schnell nach innerhalb von zwei bis drei Wochen bzw. sind verhandlungsbereit und man findet innerhalb einiger Wochen eine Lösung", so Achim Tiffe. => Link

 

23. Juli 2014 NDR Info / WDR

 

Achim Tiffe im Interview im Mittagsecho zum Insolvenzverfahren von Prokon und der Frage, wieso 75.000 Verbraucher Genussrechte im Wert von über einer Milliarde Euro erworben haben, obwohl es frühe Warnungen von Verbraucherzentralen und Finanztest gab. "Der Fall Prokon zeigt, dass viele Verbraucher derzeit nicht ausreichend vor diesen Produkten geschützt werden. Wenn sich die BaFin dann als Aufsicht im Insolvenzfall auch noch darauf zurückzieht, nicht zuständig zu sein, ist das eine Katastrophe", so Achim Tiffe.

 

 

16. Juli 2014 Berliner Morgenpost

 

"Die Banken müssen umdenken, die Berechnung drastisch vereinfachen und die Forderungen deutlich senken." In anderen Staaten wie Frankreich und Belgien wird dies seit Jahren praktiziert. "Die Forderung, die vermeintliche Gesetzeslücke zu schließen und Verbrauchern ihr Recht auf Widerruf zeitlich zu beschränken, ist keine Antwort auf das Problem", so Achim Tiffe => Link.

 

 

05./06. Juli 2014 Hamburger Abendblatt

 

"Raus aus teuren Kreditverträgen" titelt das Hamburger Abendblatt. "Schon eine Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen aus dem Jahr 2004 hat gezeigt, dass in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Staaten der Verbraucher erheblich mehr an Entgelten für eine frühzeitige Ablösung eines Hypothekenkredites mit Festzinsvereinbarung bezahlt als in allen anderen untersuchten Staaten", so Achim Tiffe => Link.

 

 

16. Juni 2014 Finanztest

 

"Bankirrtum zu Ihren Gunsten: Wegen Fehlern ihrer Bank können die meisten Kunden aus teuren Krediten aussteigen. So sparen Sie fast immer tausende Euro." titelte Finanztest in der Juli- Ausgabe. Bei der Rückabwicklung müssen sich Banken ihren gezogenen Nutzen in Höhe der Eigenkapitalrendite - 8% pro Jahr laut Bundesbank - anrechnen lassen, so Achim Tiffe => Link.

 

 

01. Mai 2014 NDR Info

 

"Altersvorsorge ist auch ein Traum, der verkauft wird wie der Wunsch nach einer Immobilie. Das wird oft ausgenutzt. Der Verbraucher unterschreibt dann Verträge, obwohl er sie nicht verstanden hat, geht nach Hause und denkt, ich habe es hinter mir. Langfristig ist das oft eine Katastrophe." Achim Tiffe in Rentenwerkstatt: Altersvorsorge ohne Garantie => Link.

 

 

31. März 2014 WDR Markt

 

Dürfen Banken Überweisungen verzögern? Das Gesetz sieht den nächsten Geschäftstag für den spätesten Eingang der Überweisungen beim Empfänger vor (§ 675s BGB). Ausnahmen gibt es innerhalb der EU nur für Überweisungen in Papierform oder in anderen Währungen als Euro. Die Deutsche Bank hat sich darüber unzulässigerweise hinweggesetzt, so Achim Tiffe => Link.

 

 

20. März 2014 Capital

 

Achim Tiffe zu aktuell anstehenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu offenen Immobilienfonds aus Sicht des Verbraucheranwalts: "Wenn der BGH entscheidet, dass Berater über das Risiko einer Zwangsschließung aufklären mussten, bekommen zahlreiche Anleger Schadensersatz." siehe Capital Heft  4/2014, S. 180.

 

 

21. Januar 2014 ZDF frontal21

 

Die drohende Insolvenz von Prokon betrifft 75.000 Kleinanleger. Zur Frage fehlender Aufsicht und welche Verantwortung die Politik und Aufsicht dabei trägt, nimmt Achim Tiffe in der Sendung frontal21 des ZDF Stellung => Link

 

 

15. Januar 2014 Hamburger Abendblatt

 

Zur Situation bei Prokon und der Frage, was Anleger zurzeit tun können: Zum einen konnte man der Werbung des Unternehmens nicht entkommen, zum anderen waren vielen die Tücken der Genussrechte und das riskante Geschäftsmodell vielen nicht bewusst, sagt Achim Tiffe. Betroffen sind voraussichtlich viele Kleinanleger. => Link

 

 

14. Januar 2014 Handelsblatt

 

Staat begünstigt schwarze Schafe: Artikel zum Thema erneuerbare Energien, ökologische Kapitalanlagen und Prokon. Achim Tiffe fordert darin einen "lückenlosen Schutz der Verbraucher und privaten Haushalte bei Geldanlagen aller Art, eine Beratungspflicht gegenüber Verbrauchern bei riskanten Anlagen wie unternehmerischen Beteiligungen, eine Beweislastumkehr für Berater und eine warnende Hürde für Verbraucher bei riskanten Geschäften." => Link

 

 

05. Dezember 2013 Die Zeit

 

"Achtung, Totalverlust!" - Die Initiative der Deutschen Kreditwirtschaft, Kunden über Risiken von Wertpapieren besser aufzuklären, ist umstritten. Bestimmte Risiken - Emittentenrisiko, Total-verlustrisiko - sind Verbrauchern bei Zertifikaten auf Indices bzw. mit festen Zinssätzen nicht ersichtlich. Hier wäre es besser - wie auch in den Medien - von "Wette" zu sprechen... => Link

 

 

24. Oktober 2013 NDR Info

 

Das NDR Radio kommentiert den Prozessauftakt gegen Markus Frick und nimmt dies zum Anlass aufzuzeigen, wie Anlagebetrügereien mit Börsentipps funktionieren und wie bei Geldanlagen Verbrauchern scheinbare Sicherheit von Einlagen vermittelt wird... => Link

 

 

28. September 2013 ARD

 

ARD greift in der Sendung Ratgeber Geld das Thema Kapitallebensversicherungen auf. Ist eine Kapitallebensversicherung angesichts der niedrigen Garantiezinsen und der hohen Verluste bei Abbruch noch empfehlenswert? Als einer von drei Experten zeigt Achim Tiffe als Verbraucheranwalt, das drei Viertel der Verbraucher den Vertrag nicht durchhalten... => Link

 

 

16. September 2013 Die Zeit

 

Die Zeit greift das Thema Altersvorsorge auf und sieht darin ein leeres Versprechen. Denn unklar ist, ob die Riester-Verträge langfristig den Realwert der eingezahlten Beiträge abdecken werden und wie viele Bürger die Riester-Verträge durchhalten und nicht abbrechen werden... => Link

 

 

13. September 2013 biallo

 

Stillstand in vielen verbraucherrelevanten Bereichen wird der alten Bundesregierung attestiert. Denn es gibt beispielsweise für die Themen "hohe Dispozinsen", "Restschuldversicherungen bei Konsumentenkrediten" und "Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen" bisher keine Lösung... => Link

 


03. September 2013 Wirtschaftswoche

 

Das Verhalten von Schlichtungsstellen und Ombudsmännern der Banken wird hinterfragt. Die Wirtschaftswoche berichtet über problematische Fälle von Ombudsmännern und die Kritik an den Schlichtungsstellen... => Link

 

 

04. Juli 2013 Südwestpresse

 

Die Sparkasse Ulm hat versucht, Privatpersonen aus langjährigen Sparverträgen mit Bonuszinsen hinauszudrängen, bei denen Sparer am Anfang auf Zinsen verzichten, um in den letzten Jahren höhere Bonuszinsen zu erhalten, eine Vorgehensweise, die als unzulässig zu werten ist... => Link

 

 

25. März 2013 Handelsblatt

 

Null-Prozent-Finanzierungen und ihre Risiken beim Point-of-Sale in den Geschäften. Steigende Konsumentenkredite haben auch ihre Schattenseiten. Beim Verkauf von Waren auf Kredit muss es vor allem schnell gehen, nicht immer zum Vorteil der Verbraucher... => Link

 

 

16. Januar 2013 ARD

 

Viele Verbraucher zahlen fünfstellige Beträge, um vorzeitig aus ihrem Darlehensvertrag heraus-zukommen. Doch es gibt Hoffnung. Die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt bei möglichem Widerruf des Immobiliardarlehens und kann dann auch nachträglich noch zurückgefordert werden - plusminus (ARD) berichtet... => Link

 

 

20. November 2012 ZDF frontal21

 

A+D Kunden - gierige Bankberater: Wie einige Banken Kunden als "alt und doof" abgestempelt und sich insbesondere auf den unerfahrenen Teil vermögender älterer Kunden konzentriert haben... => Link