Stiftungen, Verbraucherverbände, Bundesministerien, Anbietervertreter und Politik sind auf die Expertise von Außen angewiesen. Im Bereich Finanzdienstleistungen und
Verbraucherschutz bedarf es insbesondere einer rechtlichen Expertise, die ökonomische, soziale und politische Faktoren nicht außer Acht lässt. Rechtliche Studien in der Vergangenheit waren:
- Beratung, Stellungnahmen und Gutachten zu bankrechtlichen Themen
- Organisation von Veranstaltungen und Fortbildungen im Verbraucherschutz
- Umsetzung und Auswirkung europarechtlicher Vorgaben
- Politikberatung bei neuen Gesetzesinitiativen
- Evaluation neu eingeführter Gesetze