Rechtliche Beratung für Privatpersonen

 

Privatpersonen zahlen oft zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Rückzahlung von Darlehen. Teilweise sind die Verträge widerrufbar und es muss überhaupt kein Schadensersatz gezahlt werden.

 

Ein weiteres Thema sind Zinsanpassungen, die in der Vergangenheit oft zu ungunsten von Verbrauchern und Unternehmern vorgenommen wurden. Hier kann eine Neuabrechnung von Sparverträgen und Kreditverträgen verlangt werden. Auch die Kündigung von Sparverträgen ist nicht immer rechtens. Gleiches gilt für die Rechtmäßigkeit von Gebühren und Entgelte.

 

Bei der Altersvorsorge, Geldanlage und Rentenversicherungen kommt es oft zu unerwarteten Verlusten, weil über Risiken nicht richtig aufgeklärt oder falsch beraten wurde. In diesen Fällen können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Lassen Sie sich praxisnah beraten, wenn Sie Zweifel an den Abrechnungen der Anbieter oder deren Vorgehensweise haben bzw. welche Ansprüche Sie gegenüber Ihrer Bank bzw. Finanzdienstleister geltend machen können.

 

Besser ist es, sich vor einer Entscheidung rechtlich beraten zu lassen, sei es der Abschluss, die Änderung oder Kündigung von Verträgen. Lassen Sie sich über die konkreten rechtlichen Risiken bei der Geldanlage, Kreditverträgen und bei der Altersvorsorge aufklären und Ihre Möglichkeiten besprechen, bevor Sie einen Vertrag abschließen oder kündigen.

 

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung zu den Themen:

 

- Kredite, Baufinanzierung

- Geldanlage, Wertpapiere, Genussrechte

- Private und betriebliche Altersvorsorge

- Zahlungsverkehr, Girokonto, Kreditkarten

- Rentenversicherungen, Lebensversicherungen, Sachversicherungen